Abbrennen von Feuerwerken
Inhalt:
Der 6-tägige Grundlehrgang „Abbrennen von Feuerwerken“ umfasst 54 Lehreinheiten (à 45 Minuten), davon 9 praktische Lehreinheiten und 4 Lerneinheiten Brandschutzhelferausbildung. Der Kurs besteht hauptsächlich aus Theorie, da praktisches Wissen bereits durch Helfertätigkeiten bei den Ausbildungsfeuerwerken erlernt wurde.

- Sprengstoffrecht und Gefahrgutrecht – 10 LE
- Weitere Rechtsgebiete – 3 LE
- Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von Pyrotechnischen Gegenständen – 10 LE
- Planung und Durchführung – 11 LE
- Unfälle und Vorkommnisse – 2 LE
- Praktische Übungen 9 LE
- Praktische Prüfung – 2 LE
- Theoretische Prüfung – 3 LE
- Brandschutgzhelferausbildung – 4 LE
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 21 Jahre
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. §34 d. 1. SprengV (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis von 20 Helfertätigkeiten erforderlich ! Alternativ Erwerb durch Buchung Paket Schulungsfeuerwerke
Dauer:
- 6 Tage (inklusive theoretischer und praktischer Prüfung)
- Samstag:  8:00 – 17:15 Uhr
- Montag:   8:00 – 17:15 Uhr, abends freiw. Lernstunde
- Dienstag:  8:00 – 17:15 Uhr, abends freiw. Lernstunde
- Mittwoch:  8:00 – 17:15 Uhr, abends freiw. Lernstunde
- Donnerstag: 8:00 – 17:15 Uhr
- Freitag:  8:00 – 15:30 Uhr (Prüfungstag)


Preise:
- Lehrgang: 1.190,00 €
- Paket Schulfeuerwerke: 1.890,00 €
- Oder einzelne Schulfeuerwerke: 135,00 €
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Im Preis des Grundlehrganges sind enthalten:
 – gesamtes Lehrmaterial
 – Wasser, Kaffee,                     – warmes Mittagessen und Brotzeit zum Abend
Das Schulfeuerwerkspaket beinhaltet sämtliches Pyrotechnisches Material. (F2-F4,T1+T2,P1+P2)